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Hinweise für Reisende
Der Landkreis Goslar verschärft die Corona-Regeln! Viele Bereiche des öffentlichen Lebens unterliegen der 2G plus -Regel.
• Die Beherbergung zu touristischen Zwecken unterliegt der 2G plus -Regel (zweite Impfung mindestens 14 Tage her). Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind ausgenommen. Bei Anreise muss dem Gastgeber ein negativer Covid-19 Test vorgelegt werden. Zwei weitere Covid-19 Testungen müssen pro Aufenthaltswoche erfolgen. Bei einigen Gastgebern (zertifiziert) ist ein Selbsttest unter Aufsicht möglich.
• Für den Zutritt zu Innengastronomie, Sportstätten (Schwimmbad, Tennishalle, Eishalle) und Museen gilt ebenfalls die 2G plus-Regel mit Kontaktnachverfolgung. Auch hier sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren davon ausgenommen.
Aktuelle Testmöglichkeiten vor Ort:
Die häufig gestellten Fragen in Zusammenhang mit der Verordnung beantworten die FAQ der Landesregierung
Braunlage:
Auf Parkplätzen von Supermärkten, in Supermärkten selbst, im Eingangsbereich und in den Geschäften des Einzelhandels, in weiteren Einrichtungen sowie in etwaigen Warteschlangen greift die Maskenpflicht entsprechend der Regelungen der Niedersächsischen Corona-Verordnung.
Wir bitten unsere Gäste um Geduld und hoffen gemeinsam, dass es zum Sommer wieder möglich ist, Ihnen einen Urlaub an der Nordsee oder im Oberharz zu ermöglichen.
Für Ihre Fragen und Wünsche erreichen Sie uns wie gewohnt per E-Mail oder Telefon.
Ihnen und Ihren Familien eine gute Zeit und bitte bleiben Sie gesund.