AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Abschluss des Gastaufnahmevertrages

1.) Die Firma Feriennester ist der Vermieter und für den Abschluss des Gastaufnahmevertrages mit dem Gast verantwortlich und zuständig.

2.) Der Gast bietet der Feriennester gemäß seinen Angaben (Urlaubszeit, Unterkunft, Personenzahl, etc.) den Abschluss eines Gastaufnahmevertrages mündlich,
schriftlich, per E-Mail oder als Online-Buchung per Internet verbindlich an. Mit der Buchungsbestätigung der
Feriennester und der Anzahlung
des Gastes kommt der Gastaufnahmevertrag zustande.


§ 2 Leistungen, Preis und Bezahlung

1.) Die von dem Vermieter geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Buchungsangebot.

2.) Die angegebenen Preise sind Endpreise und schließen alle Nebenkosten ein, soweit nichts anderes angegeben ist. Der Betrag für die Endreinigung / Schlüsselübergabe
und ggf. Bettwäschepakete wird am Tag der Anreise gesondert fällig. Der ortsübliche Kurbeitrag wird ebenfalls gesondert abgerechnet.

3.) Der vereinbarte Reisepreis wird durch eine Anzahlung von 20% des Mietpreises, mindestens 50 Euro innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung fällig.
Der restliche Reisepreis wird im Normalfall 4 Wochen VOR der Anreise fällig. Bei Online-Buchungen können die Komplettkosten auch sofort per Online-Zahlung
über das entsprechende Portal seitens des Gastes zu erledigen sein.


§ 3 Rücktritt und Stornierung von der Buchung

1.) Es besteht das gesetzliche Rücktrittsrecht. Insbesondere sind Erkrankungen o. ä. kein Rücktrittsgrund.

2.) Möglich ist eine Stornierung der Buchung bis 91 Tage vor der geplanten Anreise. Im Falle der Stornierung innerhalb von 90 Tagen vor Anreise bleibt der Anspruch
des Beherbergungsbetriebes auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises einschl. des Verpflegungsanteils bestehen. Der Beherbergungsbetrieb hat
sich eine anderweitige Verwendung der Unterkunft und ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen.

3.) Die ersparten Aufwendungen des Beherbergungsbetriebs betragen pauschal bei: -reiner Übernachtungsleistung 10 % (Stornokosten 90 %)

4.) Der Abschluss einer Reiserücktrittskosten- bzw. einer Reiseabbruchversicherung wird ausdrücklich empfohlen.

5.) Der Vermieter wird sich nach Treu und Glauben bemühen, eine nicht in Anspruch genommene Unterkunft anderweitig zu vermieten.

6.) Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

7.) Die Stornierung ist an den Beherbergungsbetrieb zu richten und sollte im Interesse des Gastes in Textform erfolgen.


§ 4 Mängel der Beherbergungsleistung

Die Feriennester Berger als Beherbergungsbetrieb haftet für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung. Weist die gemietete Unterkunft einen
Mangel auf, der über eine bloße Unannehmlichkeit hinausgeht, hat der Gast dem Inhaber des Beherbergungsbetriebs oder dessen Beauftragten den
Mangel unverzüglich am Tag des Einzugs und/oder am Tag des Entstehens eines solchen, den Mangel sofort anzuzeigen, um dem Beherbergungsbetrieb eine Beseitigung
des Mangels zu ermöglichen. Unterlässt der Gast diese Mitteilung oder gibt der Gast die Benachrichtigung an den Vermieter oder dessen Vertreter verspätet oder
gar nicht weiter, so droht ihm der Verlust sämtlicher Ansprüche.

§ 5 Mängel in der Reinigung

Mängel in der Sauberkeit des gemieteten Objekts sind unverzüglich am Tag der Anreise dem Beauftragten für die Reinigung (s. Buchungsbestätigung) mitzuteilen und von ihm die
Beseitigung der Mängel zu fordern. Unterlässt der Gast diese Mitteilung, so droht ihm der Verlust sämtlicher Ansprüche.


§ 6 Haftung

1.) Der Vermieter haftet auf Schadensersatz nur für Schäden, welche auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters
oder eines Erfüllungsgehilfen beruhen. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet er vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabes nach gesetzlichen Vorschriften (z. b. für Sorgfalt
in eigenen Angelegenheiten) nur

a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

b) für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des
Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf). In diesem Fall ist die Haftung jedoch auf
den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

2.) Der Vermieter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich
vermittelt werden
(z. b. Reinigung des Objektes, Bettwäschepakete, Pflege des Gartens, Benutzung des kostenlosen Strandkorbes, etc.) und die auch als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.
Die Kennzeichnung erfolgt durch Vertrag
.


§ 7 Inventar und Schäden

Das Inventar in dem angemieteten Objekt ist pfleglich zu behandeln. Der Gast haftet für alle Schäden, die er oder seine Mitreisenden in dem gemieteten Objekt
verursacht haben. Schäden sind unverzüglich dem Hausmeister oder dem Vermieter mitzuteilen. Sollten Schäden erst nach Auszug des Gastes in der
Wohnung festgestellt werden, wird der Gast nachträglich zur Begleichung des Schadens herangezogen. Gerichtsstand ist auch für solche Fälle 32756 Detmold.


§ 8 Rauchverbot

Alle Ferienobjekte sind Nichtraucherobjekte. Das Rauchen ist in den Räumen verboten. Sollte nach Auszug des Gastes festgestellt werden, dass der Gast oder
seine Mitreisenden in der Wohnung geraucht haben, wird eine Gebühr von mind. 50 Euro für die zusätzliche Reinigung von Gardinen und Möbeln fällig.


§ 9 Strandkorb
(ab 2023 steht KEIN kostenloser Strandkorb mehr zur Verfügung)

1.) Der kostenlos zur Verfügung gestellte Strandkorb am Strand ist schonend und pfleglich zu behandeln.

2.) Der Schlüssel für den Strandkorb hängt an dem Schlüsselbrett im Flur jeden Objektes.

3.) Der Schlüssel enthält eine Plakette, auf der die Strandkorbnummer eingestanzt ist. Diese Nummer müssen Sie am Strand suchen.

4.) Nach Verlassen des Strandes ist der Strandkorb wieder abzuschließen und der Schlüssel wieder an das Schlüsselbrett im Flur zu hängen.

5.) Bei Verlust des Strandkorbschlüssels sind 50 Euro Gebühr zu bezahlen.


§ 10 Haftung für zurückgelassene Sachen

Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Sachen, welche von den Mietern in dem Ferienobjekt oder im Strandkorb zurückgelassen wurden.
Für deren Sicherung hat der Mieter selbst zu sorgen.


§ 11 Beendigung des Mietverhältnisses

1) Der Mietvertrag ist entsprechend der Buchung auf bestimmte Zeit eingegangen und endet zum vereinbarten Zeitpunkt. Er kann nur mit Zustimmung des Vermieters
(
Feriennester) verlängert werden.

2.) Gibt der Mieter das Mietobjekt oder den Strandkorb nach der vereinbarten Mietdauer nicht an den Vermieter zurück, so ist dieser berechtigt, für den über die Vertragsdauer
hinausgehenden Zeitraum ein Nutzungsentgelt in Höhe des zuvor vereinbarten Mietzinses zu verlangen und darüber hinaus Schadenersatz zu leisten, wenn der Nachmieter nicht
pünktlich seine angemietete Wohnung nutzen kann. Weitere Ansprüche auf Schadensersatz bleiben vorbehalten.


§ 12 Verjährung

Vertragliche Ansprüche sowie Schadensersatzansprüche aus dem Gastaufnahmevertrag und Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren.


§ 13 Rechtswahl, Gerichtsstand und Schlussbestimmung

1.) Es findet deutsches Recht Anwendung.

2.) Gerichtsstand für Klagen des Gastes gegen den Beherbergungsbetrieb ist ausschließlich der Sitz des Beherbergungsbetriebes in 32657 Lemgo.

3.) Für Klagen des Beherbergungsbetriebs gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand
in Deutschland haben oder die nach Abschluss des Vertrags ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher
Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird der Sitz des Beherbergungsbetriebes in 32657 Lemgo als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.


§ 14 Schlussbestimmung

Auf den gesamten Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.